Daher erstaune es umso mehr, wenn er schildere, man werde «abgeputzt» sobald man im Bunker sitze (vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag. 89 f.). 18.7 In den Schlussbemerkungen vom 28.4.2018 bringt der Beschwerdeführer vor, im Schreiben der JVA Thorberg vom 17.4.2017 sei sein Geburtsdatum falsch angegeben worden. Ferner habe er am Freitag, den 17.11.2017 die Arbeit nicht verweigert, sondern er sei vom Gesundheitsdienst krankgeschrieben worden. Die Frage, ob er während des Zelleneinschlusses Schreibzeug zur Verfügung gehabt habe, sei erst im Laufe des Verfahrens aufgekommen.