Der Besitz von Stiften und Papier in der eigenen Zelle sei üblich. Seit seinem Eintritt in die JVA Thorberg am 23.7.2013 sei der Beschwerdeführer noch nie mit einer Arreststrafe sanktioniert worden. Den Ablauf zwischen Aushändigung der Disziplinarverfügung bis zum Eintritt in die Disziplinarzelle kenne er somit nicht aus eigener Erfahrung. Daher erstaune es umso mehr, wenn er schildere, man werde «abgeputzt» sobald man im Bunker sitze (vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag.