5 deute. Deshalb habe er später Rat eingeholt (vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag. 67 f.). 18.6 Die POM erklärt in ihrer Duplik vom 19.4.2018, die Ausführungen des Beschwerdeführers würden bestritten und es werde auf das beigelegte Schreiben der JVA Thorberg vom 17.4.2018 verwiesen. Der Beschwerdeführer habe während der dreitägigen Rechtsmittelfrist keine Schreibutensilien verlangt. Zudem sei die Disziplinarsanktion in seiner üblichen Zelle vollzogen worden, wo er auch sonst untergebracht sei.