Diese werde in der Praxis nicht umgesetzt. Werde eine Disziplinarmassnahme mit «Bunker» verfügt, so werde man gleich nach Aushändigung der Disziplinarverfügung abgeführt und eingesperrt. Eine telefonische Kontaktaufnahme sei nicht mehr möglich. Verlange man Papier und Schreibzeug, so werde man «abgeputzt» mit dem Hinweis, man könne dann schreiben, wenn man wieder draussen sei. Das sei auch ihm so ergangen. Im Übrigen sei es ihm nicht möglich gewesen, zu begründen, was ein Streik rechtlich be-