10. Am 18.3.2018 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein (vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag. 67 f.). 11. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 6.4.2018 innert der ihr mit Verfügung vom 3.4.2018 gewährten Frist mit, sie verzichte auf die Einreichung einer Duplik (vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag. 85). 12. Die POM nahm am 19.4.2018 fristgerecht zur Replik des Beschwerdeführers Stellung und reichte zudem die Stellungnahme der JVA Thorberg vom 17.4.2018 zu den Akten (vgl. amtliche Akten SK 18 44 pag. 87 ff.).