Rechtsanwalt D.________ macht mit Honorarnote vom 11. Juni 2019 einen Aufwand von insgesamt 16.82 Stunden sowie Auslagen in der Höhe von total CHF 4.25 geltend, was – unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer – eine beantragte volle Entschädigung von insgesamt CHF 4‘533.35 ergibt. Darin enthalten ist die Teilnahme an der Berufungsverhandlung, welche allerdings nur 2.5 Stunden anstatt der berechneten 8 Stunden dauerte. Ansonsten erachtet die Kammer den vorliegend geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als angemessen.