In Bezug auf den Schuldspruch wegen Beschimpfung gemäss Ziff. II.4. des Urteilsdispositivs wird A.________ von Strafe befreit (Art. 177 Abs. 4 StGB). IV. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 1‘000.00, zuzüglich Zins von 5% seit dem 26. Oktober 2015, an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine separaten Verfahrenskosten ausgeschieden. 27 V.