26 verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend CHF 9‘900.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5‘865.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘500.00. III.