25 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 29. Mai 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________, soweit eine Forderung von CHF 1‘000.00 übersteigend, abgewiesen wurde (Ziff. III.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); II. A.________ wird schuldig erklärt: