16. Konkrete Strafzumessung Übertretungsbusse Die durch die Vorinstanz ausgesprochene Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 erachtet die Kammer als zu mild, sie darf die Busse jedoch aufgrund des vorliegend geltenden Verschlechterungsverbotes nicht erhöhen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist somit auf 3 Tage festzusetzen. V. Zivilpunkt