Die Kammer geht von einem monatlichen Einkommen von CHF 7‘078.00 aus (vgl. pag. 379). Nebst einem Pauschalabzug von 10% (Krankenkasse und Existenzminimum), berücksichtigt die Kammer jedoch die vom Beschuldigten zu leistenden Unterhaltsbeiträge in der Höhe von CHF 2‘972.00. Somit resultiert ein gerundeter Tagessatz in der Höhe von CHF 110.00 ([CHF 7‘078.00 - CHF 708.00 - CHF 2‘972.00 =] CHF 3‘398.00 : 30 = CHF 113.25).