Weil die Deliktsbegehung im Versuchsstadium endete, ist davon wiederum ein Abzug im Umfang von 40% zu gewähren, womit eine Einzelstrafe von 24 Tagessätzen resultiert. Davon sind 16 Tagessätze, entsprechend rund zwei Dritteln, zur Einsatzstrafe zu asperieren. 15.3.4 Schuldspruch wegen versuchter einfacher Körperverletzung (Ziff. II.2.3.) Für den dritten Schuldspruch wegen versuchter einfacher Körperverletzung gemäss Ziff. II.2.3. des Urteilsdispositivs (bzw. Ziff. I.1.5. der Anklageschrift) schliesslich würde die Kammer bei isolierter Betrachtung eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen als dem Gesamttatverschulden angemessen erachten.