Ebenso wie das korrekte Verhalten des Beschuldigten im Strafverfahren. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten schliesslich ist durchschnittlich und wirkt sich ebenfalls neutral aus. Es bleibt somit nach Berücksichtigung der neutral zu gewichtenden Täterkomponenten bei einer Einsatzstrafe von 30 Tagessätzen. 15.3 Asperation 15.3.1 Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung (Ziff. II.1.2.) Bei isolierter Deliktsbetrachtung erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung gemäss Ziff. II.1.2. des Urteilsdispositivs (bzw. Ziff.