I.1.1 der Anklageschrift) als schwerstes Delikt auszugehen. 15.2 Einsatzstrafe für den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung (Ziff. II.1.1.) 15.2.1 Tatkomponenten Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien; vorliegend anwendbar in der Fassung vom 1. Januar 2014) sehen für folgenden Refe-