18 Betreffend die theoretischen Grundlagen zu Art. 181 StGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 337 f., S. 27 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung). 11.2 Subsumtion Angesichts des geltenden Verschlechterungsverbots darf die Kammer den Tatbestand der Freiheitsberaubung gemäss Art. 183 Ziff. 1 StGB vorliegend nicht prüfen. Betreffend den Tatbestand der Nötigung schliesst sich die Kammer der korrekten rechtlichen Würdigung durch die Vorinstanz an (vgl. pag.