Im April 2015 würgte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin in F.________ (Ortschaft) auf dem Spielplatz für die Dauer von einigen Sekunden mit beiden Händen um den Hals (pag. 35 Z. 141 ff.; Ziff. I.1.3. der Anklageschrift). Der Beschuldigte packte die Straf- und Zivilklägerin an einem Sonntag im September 2015 in E.________ (Ortschaft) an den Beinen und versuchte sie die Treppe runter zu ziehen (pag. 34 Z. 110 ff.). Weiter warf er sie aufs Sofa, legte seinen Ellbogen und seinen Unterarm auf die Brust der Straf- und Zivilklägerin und würgte sie mit der anderen Hand um den Hals während einigen Sekunden bzw. zwischen 10 und 30 Sekunden lang (pag. 34 Z. 108 ff., pag.