In der Zeit zwischen dem 1. März 2014 und dem 25. März 2014 packte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin in E.________ (Ortschaft) mit beiden Händen, warf sie aufs Bett und verabreichte ihr einen Faustschlag ins Gesicht oder eine Ohrfeige mit der flachen Hand, was zu einem Hämatom am Auge führte (pag. 35 Z. 156). Anschliessend schüttelte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin stark. Die Straf- und Zivilklägerin konnte in der Folge während mehrerer Tage