14 scheitert. Ich sehe aber fast nichts, was ich falsch gemacht haben könnte.» Und auf Nachfrage, ob er also nicht wisse, was er anders hätte machen können, antwortete der Beschuldigte: «Ich habe alles versucht» (pag. 402 Z. 32 f.). Bezeichnend ist auch das letzte Wort des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung. Bei dieser Gelegenheit beschuldigte er die Straf- und Zivilklägerin, ihn zu schikanieren und alles möglich zu tun, damit er seinen Sohn nicht sehen könne (vgl. pag. 409 f.; vgl. auch pag. 44 Z. 252, pag. 45 Z. 256 ff., pag. 52 Z. 139 ff. und pag. 209 Z. 38 ff.).