Ausserdem äusserte sich der Beschuldigte ausführlich zu Streitereien und Tatsachen, die nicht Gegenstand des Strafverfahrens bilden (vgl. beispielhaft pag. 44 Z. 243 ff. und pag. 53 Z. 168 ff.). Insbesondere berichtete er zum Beispiel vom durch die Straf- und Zivilklägerin zerstörten Kinderwagen (pag. 41 Z. 52 ff.) und von den Gläsern, welche die Straf- und Zivilklägerin zerschlagen habe (pag. 43 Z. 177, pag. 207 Z. 44, pag. 403 Z. 21 f., Z. 30 f.; vgl. dazu auch die Fotos auf pag.