37 Z. 204 ff.). Sie gab auch freimütig zu, dass sie sich oft geärgert habe, eifersüchtig gewesen sei und dass sie und der Beschuldigte sich häufig gestritten hätten (vgl. insbesondere pag. 35 Z. 124 f.: «Après relecture, je précise que j’ai été souvent fâchée et je pense que cette fois-là cela devait sortir comme la fois où j’ai cassé des verres»; vgl. auch pag. 36 Z. 172 ff. und Z. 180 ff.). Dabei schilderte die Straf- und Zivilklägerin glaubhaft einen absolut charakteristischen Beginn ihrer Eifersucht. Namentlich gab sie auf nachvollziehbare Art und Weise zu Protokoll, dass sie beim Beschuldigten Kondome gefunden und aufgrund dessen misstrauisch geworden sei (pag.