Hätte die Straf- und Zivilklägerin den Beschuldigten zu Unrecht beschuldigen wollen, hätte sie wohl weit mehr übertrieben. Die Straf- und Zivilklägerin belastete sich sodann mit ihren Angaben selber. So gab sie gegenüber dem Staatsanwalt von sich aus zu Protokoll, dass sie den Beschuldigten einmal geschlagen habe (pag. 35 Z. 121). Weiter stritt sie auf Vorhalt der entsprechenden Fotos (vgl. pag. 138 ff.) nicht ab, Gläser zerbrochen und einen Kinderwagen überfahren zu haben (vgl. insbesondere pag. 35 Z. 125, wo die Strafund Zivilklägerin sogar von sich aus erwähnte, Gläser zerbrochen zu haben, sowie pag. 37 Z. 204 ff.).