27), den Bericht von Dr. med. J.________ vom 25. März 2016 [recte: 2014] (pag. 29) sowie die edierten Eheschutzakten (pag. 59 ff.) – soweit vorliegend relevant korrekt zusammengefasst, auch darauf wird verwiesen (pag. 325 f., S. 15 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung). 9.3 Konkrete Würdigung 9.3.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Die Angaben der Straf- und Zivilklägerin fanden zunächst in der Strafanzeige vom 12. November 2015 (pag. 2 ff.) Niederschlag. Im Anschluss wurde die Straf- und Zivilklägerin im Strafverfahren insgesamt vier Mal einvernommen; am 22. November 2016 durch die Staatsanwaltschaft (pag.