I.1. und I.4. der Anklageschrift vom 8. Februar 2017 verwendeten Punkte als Aufzählungszeichen aus Praktikabilitätsgründen durch die Nummerierungen I.1.1. - I.1.5. sowie I.4.1. - I.4.3. zu ersetzen. Die Parteien erklärten sich damit einverstanden (vgl. pag. 397). 5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung für den Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 405): «A. Im Strafpunkt