4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen und Nummerierung der Anklageschrift Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (datierend vom 13. Mai 2019, pag. 393). Ausserdem wurde der Beschuldigte aufgefordert, sämtliche Belege über seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse einzureichen, sollten sich diese seit dem erstinstanzlichen Urteil verändert haben (pag. 374). Rechtsanwalt B.________ reichte mit Eingabe vom 10. Mai 2019 aktuelle, die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten betreffende Unterlagen ein (pag.