Nach dem Gesagten sind von den 60 Strafeinheiten zu CHF 90.00 deren 20% als Verbindungsbusse – ausmachend 12 Tagessätze und folglich CHF 1‘080.00 – auszusprechen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwölf Tage festzusetzen ist. Die verbleibenden 48 Strafeinheiten sind in Form der bedingt vollziehbaren Geldstrafe auszusprechen. V. Zivilpunkt 28. Allgemeines 28.1 Prozessuales Das Gericht entscheidet über die anhängig gemachte Zivilklage, wenn es den Beschuldigten schuldig spricht oder aber freispricht und der Sachverhalt spruchreif ist.