25. Höhe des Tagessatzes Die Höhe des Tagessatzes beträgt CHF 90.00 und berechnet sich gemäss dem in den Akten befindlichen Berechnungsblatt (pag. 328). Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich während des oberinstanzlichen Verfahrens nicht in relevanter Weise verändert (siehe pag. 439).