Der noch am Anfang seines Berufslebens stehende Straf- und Zivilkläger musste sich aufgrund des Unfalls neu orientieren und Umschulungen in Angriff nehmen, da er als Folge seiner erlittenen Verletzungen nicht mehr im Stande ist, den von ihm erlernten Beruf als Heizungsmonteur oder ähnliche Tätigkeiten im Baunebengewerbe auszuüben. Nachdem nach einer weiteren Operation über zwei Jahre nach dem Ereignis die vom Straf- und Zivilkläger zu erleidende Schmerzsituation offenbar eine Besserung erfahren hat, muss hingegen nach wie vor und wohl auch zeitlebens mit weiteren die Gesundheit beeinträchtigenden Langzeitfolgen wie eine mögliche