Der Straf- und Zivilkläger hat seinen Arbeitskollegen gesucht und ist dabei in den Raum mit der ungenügenden Abdeckung des Lochs getreten. Der Mensch ist nicht fähig, stets mit voller Konzentration und in vollem Bewusstsein über seine aktuellen Schritte zu handeln. Gerade deswegen, weil Unachtsamkeiten menschlich sind und immer vorkommen können, existieren strenge gesetzliche Regeln, die zum Beispiel gefährliche Stellen auf einer Baustelle sichern und Unfälle vermeiden sollen. Die Vorhersehbarkeit ist zu bejahen.