Auch auf einer Baustelle ist es ungesetzlich, fremdes Eigentum mitzunehmen und für eigene Arbeiten einzusetzen. Der Beschuldigte konnte und musste also auch unter diesem Titel voraussehen, dass jemand eine Schaltafel wieder entfernt und die Absturzstelle damit noch gefährlicher macht. Ferner durfte der Beschuldigte zwar wohl tatsächlich darauf vertrauen, dass erst die Lüftungsmonteure wieder am Bohrloch arbeiten würden. Dies hat allerdings mit einem vorherigen Entfernen der Abdeckung nichts zu tun. Die konkreten Anhaltspunkte für das Entfernen der Abdeckung ergaben sich wie gesehen schon alleine dadurch, dass der Beschuldigte fremde Schaltafeln benutzt hatte.