In der erwähnten Broschüre ist exakt erläutert, was hier schliesslich passierte: Wenn Mehrschichtplatten, beispielsweise Schaltafeln, nicht bestimmungsgemäss verwendet werden, verursachen sie oft schwere Absturzunfälle. Dieser Umstand musste dem Beschuldigten, der berufsmässig auf Baustellen grosse Löcher bohrt, bewusst sein. Der Beschuldigte handelte nicht vorschriftsgemäss. Er hat objektiv eine Sorgfaltsverletzung begangen.