Am 12.05.2015 um ca. 16:30 Uhr begab sich der Privatkläger auf der Suche nach seinem Arbeitskollegen in den Raum, in welchem am Vortag das Loch gebohrt wurde. Aufgrund der konkreten Lichtverhältnisse konnte der Privatkläger das Loch bzw. die darauf liegende Abdeckung nicht sehen und trat entweder direkt ins Leere oder aber an die Schaltafel oder eines der vier Bretter, welche sich in der Folge verschoben, worauf der Privatkläger ebenso ins Leere trat und durch das Loch bei einer lichten Fallhöhe von 4,6 Metern in das darunterliegende Stockwerk fiel.