Diese Schaltafel lag hinten nicht mehr an der Mauer an (Anm.: bzw. die Schaltafel konnte jedenfalls auf den vier Holzlatten ganz oder teilweise unter das Lüftungsrohr verschoben werden [vgl. pag. 10, 13 und 17]) und konnte mit einem gewissen, aber nicht übermässigen Kraftaufwand, beispielsweise einem Fussstoss, verschoben werden. Am 12.05.2015 um ca. 16:30 Uhr begab sich der Privatkläger auf der Suche nach seinem Arbeitskollegen in den Raum, in welchem am Vortag das Loch gebohrt wurde.