Die Abdeckung bzw. Teile davon konnten mithin verschoben werden. In den auf die Fertigstellung der durch den Beschuldigten ausgeführten Arbeiten folgenden rund 24 Stunden ist eine der beiden zur Abdeckung verwendeten Schaltafeln auf ungeklärte Weise verschwunden, so dass sich spätestens am 12.05.2015 um ca. 16:30 Uhr nur noch eine Schaltafel auf den vier Brettern liegend in der das Loch abdeckenden Konstruktion befand. Diese Schaltafel lag hinten nicht mehr an der Mauer an (Anm.: bzw. die Schaltafel konnte jedenfalls auf den vier Holzlatten ganz oder teilweise unter das Lüftungsrohr verschoben werden [vgl. pag.