Eine Ungenauigkeit oder gar ein Widerspruch sind nicht erkennbar. Die Kammer ist überzeugt, dass die Schaltafel mit einem gewissen, aber nicht übermässigen Kraftaufwand – beispielsweise eben einem Fussstoss – verschoben werden konnte. Wie erwähnt hat sich die Schaltafel womöglich auch vertikal (etwas) aufgestellt und konnte so noch leichter unbeabsichtigt verrückt werden. Dies gilt umso mehr, als die Schaltafel nicht gleichmässig auflag, da sie sich erstens bloss auf vier ebenfalls beweglichen Holzlatten befand und zweitens die Querlatte ganz rechts weniger Tiefe/Dicke aufwies, was die gefährliche Situation zusätzlich verschärfte.