Nach dem soeben Gesagten ergibt es sich, dass das vom Beschuldigten gefertigte Loch im Unfallzeitpunkt mit einer auf vier Bretter gelegten Schaltafel abgedeckt war. Diese, weder mit dem Boden noch untereinander fixierte Abdeckung konnte mit einem gewissen Kraftaufwand verschoben werden. Wenn die eine Schaltafel nach hinten unter das Lichtband verschoben war, öffneten sich zwischen den Brettern Freiräume, die genügend breit waren, dass ein Mensch hindurch fallen konnte.