63 Z. 158 f.). Was konkret die Suche nach dem Arbeitskollegen betrifft, so mag es sein, dass J.________ nicht gesagt hatte, der Arbeitskollege sei oben im vierten Stock (vgl. pag. 299 Z. 32 f.). Doch selbst wenn, ändert dies nichts daran, dass der Straf- und Zivilkläger ihn im vierten Stock suchen ging und anschliessend durch das Loch gefallen ist. Seine ersten Aussagen tätigte der Straf- und Zivilkläger sehr zeitnah. Ihnen ist daher ein erhöhtes Gewicht beizumessen: Zuerst suchte er im dritten Stock. Als er seinen Arbeitskollegen nicht fand, ging er im vierten Stock weitersuchen (pag. 58).