Für diese beiden Sachverhaltshypothesen gibt es jedoch wie gesehen keine konkreten Anhaltspunkte. Aufgrund der Schwere der Verletzungen, die auch für einen medizinischen Laien unter den konkreten Umständen nur von einem Sturz herrühren können, sowie der Tatsache, dass der Straf- und Zivilkläger mit diesen Verletzungen nicht mehr gehen, sondern nur noch robben/kriechen konnte, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung schlechterdings keine andere Verletzungsursache erkennbar als der Sturz durch die vom Beschuldigten gebohrte Öffnung. Was darüber hinaus die Schürfungen an den Armen des Straf- und Zivilklägers betrifft, so ist es richtig, dass diese nicht ärztlich dokumentiert sind.