12 gewesen ist, und auch wenn sich der Straf- und Zivilkläger dazu nicht konkret äusserte (vgl. zum Gewicht einer üblichen Schaltafel ferner bspw. ). Freilich ist/sind die Öffnung(en) – insbesondere diejenigen zwischen der (von hinten rechts) 1./2. sowie 3./4. Latte – auf einzelnen Fotos derart klein, dass in diesem Zustand kein erwachsener Mensch hindurch fallen kann. Dennoch ist daraus nicht in dubio pro reo abzuleiten, dass der Unfall exakt so – also bei unbewegter Schaltafel und einem ~25 cm-Spalt – geschehen ist.