Als Konsequenz bleibt festzustellen, dass den Fotografien mit der Schaltafel bezüglich deren exakten Lage für die Beweiswürdigung nicht zu grosses Gewicht beigemessen werden kann. Die exakte Position/Lage der Schaltafel (sowie der Querlatten) im Moment vor dem Betreten des Raumes durch den Straf- und Zivilkläger lässt sich im Nachhinein nicht zweifelsfrei erstellen. Nach dem Sturzereignis als entscheidend erscheint die Position der Schaltafel gemäss den Fotografien auf pag. 9 und 10. Im Weiteren ist als zentrales Sachverhaltselement festzuhalten, dass ein ausgewachsener Mann durch das gebohrte Loch fallen kann.