224 Z. 30 f.). Indessen ist aus der Fotodokumentation erkennbar, dass die Fotografien mit Messband in verschiedenen (zeitlich natürlich nahe beieinanderliegenden) «Phasen» der Ermittlungsarbeit erstellt wurden; nämlich teilweise auch erst, nachdem die Schaltafel zwecks besserer Sicht- und Vermessbarkeit des Lochs zur Seite geschoben worden war. Als Konsequenz bleibt festzustellen, dass den Fotografien mit der Schaltafel bezüglich deren exakten Lage für die Beweiswürdigung nicht zu grosses Gewicht beigemessen werden kann.