12 (Schaltafel ist gerade ausgerichtet und der Spalt durchgehend nur etwa 20 cm breit). Auf sämtlichen Fotografien identisch angeordnet sind indes die darunterliegenden Holzbretter, auch wenn dies aufgrund der teilweise schlechteren Fotoqualität nicht sofort sichtbar ist. Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge I.________ mit seiner von der Verteidigung angeführten Aussage wohl nur ausdrücken wollen, er habe die Lage allgemein so aufgefunden, wie der Unfall geschehen war (gebohrtes Loch, eine Schaltafel, mehrere Holzbretter). Bezeichnenderweise führt er denn auch aus, «gestützt darauf» hätten sie das Messband hingelegt und die Stelle abfotografiert (pag. 224 Z. 30 f.).