10 Abgesehen davon wird der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt von ihm bestritten. Insbesondere bestreitet er, dass der Straf- und Zivilkläger durch das von ihm gefertigte Loch gefallen sei und sich die Verletzungen als Folge des Sturzes durch das fragliche Loch zugezogen habe. Im Weiteren bestreitet der Beschuldigte, das von ihm gefertigte Loch bloss «leicht und zudem nach hinten verschiebbar» abgedeckt zu haben (vgl. pag. 439).