und 297 Z. 18 ff.) hatte, die ca. 2.5 m auf 60 cm gross war (vgl. pag. 13), und dass hinter dem Loch – nicht auf dem Betonboden aufliegend – ein Lüftungsrohr /-kanal längsseitig verlief (vgl. ebenfalls pag. 13). Des Weiteren ist nicht bestritten, dass sich im Raum unterhalb des Lochs – in der Nähe des vorinstanzlich angenommenen Sturzortes – sowohl eine Kernbohrmaschine, ein senkrechtes, ca. 50 cm in die Höhe ragendes Armierungseisen als auch ein weisser Helm vor dem genannten Armierungseisen befanden (pag.