und 297 Z. 15 f.). Die Schaltafel(n) und Querlatten hatten zudem keine mechanische feste Verbindung (Schrauben, Nägel oder dergleichen) weder unter sich noch mit dem Betonboden oder den Wänden (vgl. pag. 69 Z. 50 f.). Die zwei auf der Fotoaufnahme Nr. 18 des USB-Sticks (zweite E-Mail) ersichtlichen Nägel waren vorbestehend. Ebenfalls ist unbestritten, dass es in der rechten hinteren Ecke des Raumes oberhalb des Lochs eine Fensteröffnung als einzige Lichtquelle (vgl. pag. 221 Z. 35 ff. und 297 Z. 18 ff.) hatte, die ca. 2.5 m auf 60 cm gross war (vgl. pag.