Mit Blick auf die weitere Fotodokumentation auf dem USB-Stick, z.B. Nr. 16, sei die noch vorhandene Schaltafel schätzungsweise knapp 50 cm breit gewesen. Die Breite von der Schaltafelkante zur Lochkante sei zwar nicht gemessen worden (pag. 227 Z 6; E. 4.1 in fine). Wenn aber das ganze Loch 52 cm breit gewesen sei, könne die Öffnung mit der Schaltafel darüber höchstens 25 cm breit gewesen sein. Es sei daher mit der Aussage des Zeugen I.________ davon auszugehen, dass die vorgefundene Situation auf dem Foto auf pag. 10 der Situation zum Unfallzeitpunkt entsprochen habe. Dies im Gegensatz beispielsweise zum Foto auf pag.