Diese Schaltafel lag hinten nicht mehr an der Mauer an und konnte mit einem gewissen, aber nicht übermässigen Kraftaufwand, beispielsweise einem Fussstoss verschoben werden. Am 12.05.2015 um ca. 16:30 Uhr begab sich der Privatkläger auf der Suche nach seinem Arbeitskollegen in den Raum, in welchem am Vortag das Loch gebohrt wurde.