7. Sachverhalt gemäss Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den Sachverhalt gemäss soeben wiedergegebenem Strafbefehl als erstellt. Sie führte dazu aus was folgt (pag. 374 f.): Nach dem vorstehend Ausgeführten ist erstellt, dass der Beschuldigte in Zusammenarbeit mit dessen Hilfsarbeiter H.________ am 11.05.2015 auf der Baustelle der G.________ in E.________ das von ihm unter seiner Verantwortung gefertigte Loch nach Abschluss der Bohrarbeiten mit zwei Schalta-