Vielmehr habe der Beschuldigte vier Querlatten und eine nicht durchbruchsichere Schaltafel ohne weitere Befestigung auf das Loch gelegt, so dass am nächsten Tag der Straf- und Zivilkläger durch das Loch in den unteren Stock gestürzt sei und sich dabei schwer verletzt habe. Der Straf- und Zivilkläger habe sich einen komplexen Knochenbruch des Sprunggelenkes zugezogen, wobei der untere Teil des Wadenbeines gebrochen und verschoben sowie mehrere kleine Knochenfragmente abgesprengt worden seien.