_ im 4. Stock das erstellte Kernbohrloch im Boden am 11.05.2015 nach Ausführung der Arbeiten nicht mit einer unverrückbaren und durchtrittsicheren Platte gedeckt. Vielmehr habe der Beschuldigte vier Querlatten und eine nicht durchbruchsichere Schaltafel ohne weitere Befestigung auf das Loch gelegt, so dass am nächsten Tag der Straf- und Zivilkläger durch das Loch in den unteren Stock gestürzt sei und sich dabei schwer verletzt habe.