3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4‘500.00 und Auslagen von CHF 270.00, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘770.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: […] II. Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 46 und 47 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO erkannt: 2 1. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers C.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen.